Einschreibung / Anmeldung
Die Einschreibung kann nur persönlich vor Ort in der Bibliothek erfolgen.
Die Einschreibegebühr beträgt Euro 4,– pro Erwachsenen, für Kinder bis zum vollendeten 19. Lebensjahr ist diese gratis.
Vor der ersten Entlehnung ist unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises die schriftliche Lesererklärung abzugeben.
Jede/r Benutzer/in anerkennt mit seiner/ihrer Unterschrift auf der Lesererklärung die jeweils gültige Benutzerordnung und erklärt sich mit der EDV-mäßigen Erfassung der persönlichen Daten im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden.
Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Dieser haftet für die finanziellen Forderungen nach den Richtlinien der jeweils gültigen Lese- und Gebührenordnung.
Die Mitgliedschaft bleibt aufrecht solange innerhalb von 3 Jahren mindestens ein Medium ausgeliehen wird oder solange noch offene Verpflichtungen gegenüber der Bibliothek Achau bestehen.
Ohne Ausleihe erlischt die Mitgliedschaft nach 3 Jahren automatisch. Der Austritt kann durch mündliche oder schriftliche Erklärung erfolgen. Zuvor müssen alle Verpflichtungen gegenüber der Bibliothek erfüllt sein. Sie werden ersucht, Telefon-, Namens- oder Adressänderungen der Bibliothek zeitnahe bekannt zu geben.
Öffnungszeiten
Montag, 17 – 19 Uhr
Mittwoch, 16 – 18 Uhr
In den Semesterferien des Landes Niederösterreich, der Karwoche, am Ostermontag, am Pfingstmontag, 1., 2., 15. November, 8. Dezember sowie vom 24. Dezember bis 6. Jänner bleibt die Bibliothek geschlossen.
Gebühren
Einschreibgebühr
Erwachsene: Euro 4,–
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr: gratis
Verleihgebühr pro Woche
Bücher – Euro 0,30
DVDs – Euro 1,–
Tonies – Euro 0,30 (Verleihdauer begrenzt auf 2 Wochen, max. 3 Tonies pro Leser)
Toniebox – Euro 0,50 (Verleihdauer begrenzt auf 2 Wochen)
Kaution Toniebox – Euro 20,–
Ferienleseaktion: In den gesetzlichen Sommerferien lesen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr gratis.
NOE-Book
jährliche Nutzungsgebühr Euro 15,–
Mitgliedschaft kann nur in der Bibliothek vor Ort beantragt werden.
Wenn diese für ein Kalenderjahr abgeschlossen wird, ist die Gebühr immer bis spätestens 31. März des laufenden Jahres zu bezahlen. Anderenfalls wird der Zugang inaktiv gestellt.
Überziehungsgebühr
für alle Medien und Nutzergruppen: Euro 0,30 pro Medium pro Woche.
Die Überziehungsgebühr wird auch im Rahmen der Ferienleseaktion eingehoben, wenn Medien nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben oder vor Ablauf verlängert werden.
Tonies / Toniebox
Pro eingeschreibenen Leser können maximal 2 Tonies für maximal 2 Wochen ausgeliehen werden, danach müssen diese retourniert werden.
Für die Tonie Box ist eine Kaution von Euro 20,– bei Ausleihe zu hinterlegen. Diese wird bei Rückgabe der unbeschädigten Box rückbezahlt.
Benutzerordnung
Sämtliche Medien sind mit Sorgfalt zu behandeln. Verlorene, beschädigte oder mit Eintragungen versehene Medien müssen ersetzt werden.
Die entlehnten Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen weder weiter verliehen, noch im Sinne der geltenden Lizenzbestimmungen vervielfältigt werden. Insbesondere gilt das für Tonies und Box, DVDs, Musik-CDs und Hörbücher im CD-Format. Das öffentliche Abspielen und das Kopieren dieser Medien sind gesetzlich verboten.
Die übliche Entlehnfrist beträgt für Bücher, Hörbücher und Filme zwei Wochen und kann maximal vier Wochen betragen. Es können insgesamt fünf Medien pro Nutzerin/Nutzer gleichzeitig ausgeborgt werden.
Die Leihgebühr (sie unter „Gebühren“) gilt für diese Fristen und wird im Vorhinein eingehoben.
Eine Verlängerung der Verleihfrist ist persönlich oder per E-Mail möglich, solange keine Vorbestellung vorliegt. Sie muss jedoch vor Ablauf der vorangegangenen Verleihfrist getätigt werden.
Wird ein Medium innerhalb der Verleihfrist nicht verlängert oder zurückgebracht, ist eine Überziehungsgebühr zu entrichten. Diese wird bei der Rückgabe berechnet und eingehoben.
Hier kannst du unsere detailierte Benutzerordnung herunterladen:
Benutzerordnung
Überziehung / Mahnung
Überziehungsgebühr
für alle Medien und Nutzergruppen: Euro 0,30 pro Medium pro Woche.
Die Überziehungsgebühr wird auch im Rahmen der Ferienleseaktion eingehoben, wenn Medien nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben oder vor Ablauf verlängert werden.
Mahnverfahren
• Ein Monat nach Ablauf der Entlehnfrist wird an die Rückgabe erinnert. Diese Erinnerung ist kostenlos.
• Drei Wochen nach der Erinnerung erfolgt die erste Mahnung, die mit einer Mahngebühr von Euro 2,- verbunden ist (zusätzlich zur Überziehungsgebühr).
• Nach weiteren drei Wochen erfolgt die zweite Mahnung, zuzüglich einer Mahngebühr von Euro 3,-.
• Nach weiteren drei Wochen erfolgt die dritte Mahnung, zuzüglich einer Mahngebühr von Euro 5,-.
• Drei Wochen nach der dritten Mahnung wird der Rechtsweg eingeleitet.