Benutzerordnung

Öffnungszeiten

Montag, 17 – 19 Uhr

Mittwoch, 16 – 18 Uhr

In den Semesterferien des Landes Niederösterreich, der Karwoche, am Ostermontag, am Pfingstmontag, 1., 2., 15. November, 8. Dezember sowie vom 24. Dezember bis 6. Jänner bleibt die Bibliothek geschlossen.

 

Einschreibung und Mitgliedschaft

Das Einschreiben erfolgt persönlich. Vor der ersten Entlehnung ist unter Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises die schriftliche Lesererklärung abzugeben.

Jede/r Benutzer/in anerkennt mit seiner/ihrer Unterschrift auf der Lesererklärung die jeweils gültige Benutzerordnung und erklärt sich mit der EDV-mäßigen Erfassung der persönlichen Daten im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen einverstanden.

Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs benötigen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten. Dieser haftet für die finanziellen Forderungen nach den Richtlinien der jeweils gültigen Lese- und Gebührenordnung.

 

Die Mitgliedschaft bleibt aufrecht solange innerhalb von drei Jahren mindestens ein Medium ausgeliehen wird oder solange noch offene Verpflichtungen gegenüber der Bibliothek Achau bestehen.

 

Ohne Ausleihe erlischt die Mitgliedschaft nach drei Jahren automatisch. Der Austritt kann durch mündliche oder schriftliche Erklärung erfolgen. Zuvor müssen alle Verpflichtungen gegenüber der Bibliothek erfüllt sein. Sie werden ersucht, Telefon-, Namens- oder Adressänderungen der Bibliothek zeitnahe bekannt zu geben.

 

Entlehnung und Behandlung von Medien

Sämtliche Medien sind mit Sorgfalt zu behandeln. Verlorene, beschädigte oder mit Eintragungen versehene Medien müssen ersetzt werden. Die entlehnten Medien sind nur für den persönlichen Gebrauch bestimmt. Sie dürfen weder weiter verliehen, noch im Sinne der geltenden Lizenzbestimmungen vervielfältigt werden. Insbesondere gilt das für DVDs, Musik-CDs und Hörbücher im CD-Format. Das öffentliche Abspielen und das Kopieren dieser Medien sind gesetzlich verboten.

Die übliche Entlehnfrist beträgt für Bücher, Hörbücher und Filme zwei Wochen und kann maximal vier Wochen betragen. Es können insgesamt fünf Medien pro Nutzerin/Nutzer gleichzeitig ausgeborgt werden.

Die Leihgebühr (siehe unter „Gebühren“) gilt für diese Fristen und wird im Vorhinein eingehoben.

Eine Verlängerung der Verleihfrist ist persönlich oder per E-Mail möglich, solange keine Vorbestellung vorliegt. Sie muss jedoch vor Ablauf der vorangegangenen Verleihfrist getätigt werden.

Wird ein Medium innerhalb der Verleihfrist nicht verlängert oder zurückgebracht, ist eine Überziehungsgebühr zu entrichten. Diese wird bei der Rückgabe berechnet und eingehoben.

 

Gebühren

Einschreibgebühr

Erwachsene: Euro 4,-

Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 19. Lebensjahr: gratis

 

Verleihgebühr für alle Medien und Nutzergruppen

Euro 0,30 pro Medium pro Woche.

In den gesetzlichen Sommerferien lesen Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten
19. Lebensjahr gratis („Ferienleseaktion“).

 

Überziehungsgebühr für alle Medien und Nutzergruppen

Euro 0,30 pro Medium pro Woche. Die Überziehungsgebühr wird auch im Rahmen der Ferienleseaktion eingehoben, wenn Medien nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben oder vor Ablauf verlängert werden.

 

Tonies - Ausleihbegrenzung

Es können immer nur 3 Tonies auf einmal für maximal 2 Wochen ausgeliehen werden.

 

Gebühr der Online-Bibliothek

NOE-BOOK-User zahlen eine jährliche Nutzungsgebühr von Euro 15,- pro Jahr. Diese ist bis spätestens 31. März des laufenden Jahres zu bezahlen. Anderenfalls wird der Zugang inaktiv gestellt.

 

Mahnverfahren

  • Ein Monat nach Ablauf der Entlehnfrist wird an die Rückgabe erinnert. Diese Erinnerung ist kostenlos.
  • Drei Wochen nach der Erinnerung erfolgt die erste Mahnung, die mit einer Mahngebühr von Euro 2,- verbunden ist (zusätzlich zur Überziehungsgebühr).
  • Nach weiteren drei Wochen erfolgt die zweite Mahnung, zuzüglich einer Mahngebühr von Euro 3,-.
  • Nach weiteren drei Wochen erfolgt die dritte Mahnung, zuzüglich einer Mahngebühr von Euro 5,-.
  • Drei Wochen nach der dritten Mahnung wird der Rechtsweg eingeleitet.

 

Sonstige Bestimmungen

Die Bibliothekarin ist berechtigt, den Kindern und Jugendlichen für sie ungeeignete Medien nicht auszufolgen.

Sie werden ersucht Telefon-, Namens- oder Adressänderungen der Bibliothek zeitnah bekannt zu geben.

Die Bibliothek behält sich eventuelle Änderungen der Öffnungszeiten und/oder der Gebührenordnung vor.